Wolfratshausen lehnt umstrittene Flüchtlingsunterkunft ab – und droht mit Klage

Admin User
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Unterkünfte mit Säulen und Zimmern, umgeben von einer Grasfläche.

Wolfratshausen lehnt umstrittene Flüchtlingsunterkunft ab – und droht mit Klage

{"headline":"Keine Menschen in Käfige sperren": Streit um Flüchtlingsunterkunft droht zu eskalieren","teaser":"Nach dem Bauausschuss hat auch der Stadtrat ein geplantes Flüchtlingsheim in Wolfratshausen abgelehnt. Wenn das Landratsamt das Projekt genehmigt, will die Stadt klagen.","publication_date":"2025-12-05T11:05:00+00:00","keyword_names":"politik-und-gesetze, politik, allgemeine-nachrichten","article_body":"Man sperrt keine Menschen in Käfige: Streit um Flüchtlingsunterkunft droht zu eskalieren\n\nNach dem Bauausschuss hat nun auch der Stadtrat von Wolfratshausen die geplante Einrichtung einer Ferienwohnung abgelehnt. Sollte das Landratsamt das Projekt genehmigen, will die Stadt dagegen klagen.\n\nWolfratshausens Stadtrat hat sich einstimmig gegen die Pläne ausgesprochen, ein örtliches Gebäude in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Die Entscheidung folgte auf Bedenken des Bauausschusses hinsichtlich der Lebensbedingungen in der vorgesehenen Einrichtung. Nun bereitet sich die Stadt darauf vor, die Genehmigung der Bezirksbehörde gerichtlich anzufechten.\n\nDer Konflikt entzündete sich, als die Bezirksregierung im Juli 2025 eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilte, die die Umnutzung von Lagerflächen, Garagen und Verkaufsräumen in eine Ferienwohnung mit 52 Plätzen ermöglichte. Der Investor plante, Kellerräume – teilweise fast ohne Tageslicht – sowie Erdgeschossflächen umzufunktionieren. Dies stieß auf sofortigen Widerspruch der Bauausschussmitglieder Josef Praller (BVW) und Hans-Georg Anders (Grüne), die eine Unterbringung unter solchen Bedingungen als inakzeptabel bezeichneten.\n\nDie Genehmigung des Landratsamts würde den Betrieb der Ferienwohnung ohne zeitliche Befristung erlauben. Doch der Wolfratshausener Stadtrat hat klar gemacht, dass er die Umnutzung in der geplanten Form nicht hinnehmen wird. Nun wird ein Gerichtsverfahren entscheiden müssen, ob das Projekt realisiert werden kann."}