80.000 Euro Rückforderung: Mann muss jahrelange Doppelleistungen der Rente zurückzahlen

80.000 Euro Rückforderung: Mann muss jahrelange Doppelleistungen der Rente zurückzahlen
Ein Mann in Deutschland muss mehr als 80.000 Euro an Rentenleistungen zurückzahlen, nachdem bekannt wurde, dass er eine entscheidende Angabe zu einer Unfallrente aus einem Arbeitsunfall von 1967 verschwiegen hatte. Der Fall wirft Fragen zur Komplexität der Rentensysteme und zur Bedeutung korrekter Angaben auf.
Der Mann bezog seit 2009 eine Schwerbehindertenrente. Allerdings informierte er den Rentenversicherungsträger nicht über eine Unfallrente, die er bereits seit 1967 aufgrund eines Arbeitsunfalls erhielt. Diese Unterlassung führte dazu, dass er über Jahre hinweg gleichzeitig zwei Renten bezog, ohne dass dies auffiel.
Erst 2018 teilte der Mann seinem Rentenversicherer mit, dass sich die Folgen seines Arbeitsunfalls verschlimmert hätten, woraufhin seine Unfallrente erhöht wurde. Dabei kam die Doppelleistung ans Licht. Der Rentenversicherungsträger forderte die Rückzahlung von über 80.000 Euro an überzahlten Rentenleistungen.
Der Mann argumentierte, er sei während des Antragsverfahrens nicht ausreichend beraten worden, und berief sich auf die Verjährung der Rückforderungsansprüche. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) wies seine Klage jedoch ab. Die Richter urteilten, der Versicherte habe "grob fahrlässig falsche Angaben gemacht" und dass "bei grober Fahrlässigkeit ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung innerhalb von zehn Jahren nach Erlass zurückgenommen werden kann".
Der Fall unterstreicht, wie wichtig vollständige und korrekte Angaben bei Rentenanträgen sind. Gleichzeitig zeigt er, wie komplex Rentensysteme sein können und wie entscheidend es ist, die damit verbundenen Regelungen zu verstehen. Die unterlassene Offenlegung der Unfallrente führte für den Mann zu einer erheblichen finanziellen Belastung – er muss nun mehr als 80.000 Euro zurückzahlen.

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