Bauer muss nicht genehmigten Zaun nach Gerichtsurteil abreißen lassen

Admin User
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Ein Pferd steht hinter einem Zaun auf der rechten Seite eines grünen Feldes, mit ein paar Bäumen auf der linken Seite.

Bauer muss nicht genehmigten Zaun nach Gerichtsurteil abreißen lassen

Die Entscheidung eines Landwirts, einen Zaun um sein Grundstück zu erneuern und zu erweitern, hat zu einem Rechtsstreit mit den örtlichen Behörden geführt. Der Kreistag ordnete den Abriss der nicht genehmigten Anlage an, nachdem festgestellt wurde, dass die notwendigen Bewilligungen fehlten.

Der Bauer hatte einen bestehenden Zaun um seine Obstplantage und Weideflächen ersetzt. Die neue Version war sowohl höher als auch länger als die ursprüngliche Konstruktion. Trotz seines Arguments, dass Teile des Zauns bereits aus dem Jahr 1958 stammten, fand das Gericht keine Belege für eine rechtmäßige Genehmigung der erneuerten Abschnitte.

Dem Landwirt droht nun der Abriss des nicht genehmigten Zauns. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Anlage den aktuellen Vorschriften nicht entspricht. Lediglich der Abschnitt an der westlichen Grundstücksgrenze bleibt von der Abrissverfügung ausgenommen.