Deutsche Bank warnt: Prüfen Sie Ihre Reisedokumente vor den Feiertagsreisen

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Ein Tisch mit Stiften, Markern, Papieren, Waagen, einer roten Farbskala und Knöpfen auf der rechten unteren Seite.

Deutsche Bank warnt: Prüfen Sie Ihre Reisedokumente vor den Feiertagsreisen

Vor den Weihnachts- und Neujahrsreisen: Deutsche Bank ans Ausweisdokumente erinnern Mit Beginn der Weihnachts- und Neujahrsreisezeit werden Einwohner der Deutschen Bank darauf hingewiesen, ihre Reisedokumente zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Bestimmungen unterscheiden sich dabei leicht für deutsche Staatsbürger und ausländische Mitbürger. Deutsche Staatsangehörige finden aktuelle Reiseinformationen auf der Website des Auswärtigen Amts. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass ihr Hauptidentifikationsdokument für die Reise gültig ist. Ausländer hingegen müssen bei Grenzübertritten einen gültigen Aufenthaltstitel mitführen. Für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalts-EU genügt in der Regel das primäre Ausweisdokument. Ein fiktives Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz wird für Auslandsreisen jedoch nicht anerkannt. Ebenso erfordert eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz für Reisen ins Ausland einen gültigen Reisepass. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen: Drittstaatsangehörige, die direkte Familienmitglieder eines EU-Bürgers sind oder über einen Aufenthaltstitel verfügen, der ihnen Reisefreiheit wie EU-Bürgern gewährt, benötigen unter Umständen keinen zusätzlichen Aufenthaltstitel. Das betrifft auch Personen, die zu spezifischen Zwecken reisen – etwa für Firmenversetzungen, Forschungsaufenthalte, Studien oder als Au-pair – sowie Inhaber von langfristigen Aufenthaltserlaubnissen oder Visum für längere Europa-Aufenthalte. Verlängerungen von Aufenthaltstiteln können per E-Mail unter [email protected] beantragt werden. Reisende sollten zudem die Websites der zuständigen ausländischen Vertretungen konsultieren, um länderspezifische Einreisebestimmungen zu prüfen. Zusammengefasst: Deutsche Staatsbürger müssen ihr Hauptreisedokument prüfen, Ausländer ihren gültigen Aufenthaltstitel. Für bestimmte Gruppen gelten Sonderregelungen – und alle Reisenden sollten die Einreisevorschriften ihres Ziellands genau beachten.