Diese Veränderungen in Bayern im Jahr 2026

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Eine Kücheninnenansicht mit weißer Plattform, Spüle, Kühlschrank, Schranktüren, schwarzer Wand, Hängelampe, brauner Ziegelwand, Glastür und Holzboden.

Diese Veränderungen in Bayern im Jahr 2026 - Diese Veränderungen in Bayern im Jahr 2026

Bayern hat eine Reihe von Politikänderungen angekündigt, die ab 2026 in Kraft treten sollen. Dazu gehören neue finanzielle Maßnahmen für erneuerbare Energien, strengere Mietpreisbremse-Regelungen sowie Anpassungen bei Sozialleistungen. Mehrere Reformen werden sich zudem auf Familien, arbeitsuchende Menschen mit Behinderung und die kommunale Selbstverwaltung auswirken.

Die Neuerungen folgen jüngsten legislativen Beschlüssen und zielen darauf ab, die Wohnungs-, Sozial- und Umweltpolitik in der Region neu zu gestalten.

Ab 2026 erhalten Kommunen für Windkraft- und Solaranlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, eine Vergütung von 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Diese finanzielle Förderung richtet sich an Gemeinden, die neue Projekte im Bereich erneuerbare Energien beherbergen.

Die Mietregulierung wird ab dem 1. Januar 2026 deutlich verschärft. Die Mietpreisbremse gilt dann in 285 bayerischen Städten und Gemeinden – bisher waren es 208. Nach den aktualisierten Vorschriften dürfen Mieten für Neuvermietungen bestehender Wohnungen den örtlichen Mietspiegel um maximal 10 % überschreiten. Die überarbeitete Mieterschutzverordnung führt zudem neue Kriterien ein, etwa die Wohnraumbelegungsdichte, um die Mietobergrenzen festzulegen.

Familien, deren Kinder ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, erhalten künftig weder das Bayerische Familiengeld noch Zuschüsse für Krippenplätze. Damit entfallen beide Leistungen vollständig für Neu-Eltern. Zudem sinkt das Landespflegegeld für langfristig Pflegebedürftige von 1.000 auf 500 Euro pro Jahr.

Die Förderung von Inklusion am Arbeitsmarkt wird ausgebaut: Für inklusive Jobmessen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, stehen Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Ab Mitte 2026 wird zudem eine neue Wasserabgabe von 10 Cent pro Kubikmeter auf Grundwasserentnahme und -verbrauch erhoben.

Im Sozialbereich nehmen im Januar 2026 zwei neue Einrichtungen ihre Arbeit auf: eine zentrale Kinderschutz-Hotline beim Landesjugendamt sowie eine unabhängige Ombudsstelle, die bei Konflikten im Zusammenhang mit Jugendhilfeleistungen vermittelt. Die Kommunalwahlen finden am 8. März 2026 statt und geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über die lokale Führungsebene abzustimmen.

Die Änderungen bringen finanzielle Verschiebungen für Erzeuger erneuerbarer Energien, strengere Wohnungsmarktregeln sowie gekürzte Leistungen für Familien und Pflegebedürftige mit sich. Kommunen müssen sich nun auf die ausgeweitete Mietpreisbremse und die neuen Wassergebühren einstellen. Gleichzeitig erhalten arbeitsuchende Menschen mit Behinderung und schutzbedürftige Kinder durch gezielte Programme und Dienstleistungen zusätzliche Unterstützung.