EU-Parlament billigt Bodendenkmalschutz-Gesetz für einheitliche Gesundheitsbewertungen

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Boden mit kleinen Partikeln und Blättern in der linken unteren Ecke.

EU-Parlament billigt Bodendenkmalschutz-Gesetz für einheitliche Gesundheitsbewertungen

Das Europäische Parlament hat das Bodengesundheits-Monitoringsgesetz verabschiedet, das eine einheitliche Bewertung der Bodenqualität in ganz Europa zum Ziel hat. Die Richtlinie, die am 23. Oktober 2023 angenommen wurde, tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eigene Grenzwerte für Schadstoffe und Nährstoffe festzulegen, wobei regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Landwirte und Grundbesitzer profitieren von kostenlosen Bodenproben – ohne zusätzliche Dokumentationspflichten. Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen die Überwachung und Bewertung der Bodenqualität, insbesondere die Belastung durch PFAS und Pestizide in landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zudem wird das Ziel ausgegeben, bis 2050 eine Netto-Null-Flächeninanspruchnahme zu erreichen, um Bodenversiegelung und Erosion entgegenzuwirken. Während des Abstimmungsprozesses stimmte Deutschland gegen die Vorlage, Österreich enthielt sich. Die übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten unterstützten die Richtlinie. An den Diskussionen beteiligten sich Vertreter der Landwirtschaft, darunter Persönlichkeiten wie Dremel und Harald Peetz, sowie Umweltverbände wie die Grünen. Agrarvertreter lehnten die Verordnung ab und forderten stattdessen praxisnahe Lösungen, die gemeinsam mit Landwirten entwickelt werden, sowie ausgewogene Politiken. Das Bodengesundheits-Monitoringsgesetz soll europaweit einheitliche Standards für die Bewertung der Bodenqualität schaffen. Es bietet Landwirten kostenlose Bodenanalysen und setzt Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Trotz Kritik einiger Mitgliedstaaten und Bauernverbände wurde die Richtlinie verabschiedet und wird in Kürze in Kraft treten.