Gericht bestätigt Verbot von Touristenabgaben in Bayern – Städte müssen umdenken

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Eine nächtliche Stadtansicht mit Gebäuden, Fahrzeugen auf der Straße, Pfählen, Lichtern, Eisengittern, Bäumen, einer Skulptur und dem Himmel.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Gericht bestätigt Verbot von Touristenabgaben in Bayern – Städte müssen umdenken

Eine Klage gegen das bayerische Verbot von Touristenabgaben ist gescheitert, nachdem das Landesverfassungsgericht zugunsten der Regierung entschieden hat. Drei Städte – München, Bamberg und Günzburg – hatten argumentiert, dass das 2023 erlassene Verbot ihre finanzielle Eigenständigkeit in Bayern verletze. Das Gericht wies ihre Klagen zurück und beendete damit den Streit um die kommunalen Einnahmebefugnisse in Bayern.

Die bayerische Landesregierung hatte 2023 ein Verbot für Touristenabgaben eingeführt, das Städten untersagt, von Besuchern zusätzliche Gebühren zu erheben. München, Bamberg und Günzburg reagierten mit einer Klage und begründeten dies damit, dass die Regelung ihre Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung in Bayern unrechtmäßig einschränke. Keine weiteren bayerischen Städte schlossen sich dem Rechtsstreit an.

Mit der Abweisung der Klage bleibt das Verbot von Touristenabgaben in Bayern bestehen. Städte wie München müssen nun nach alternativen Wegen suchen, um Einnahmen zu generieren. Das Urteil schließt zudem ähnliche Klagen anderer Kommunen in Bayern aus.