München klärt Mietpreisdeckel: Neubau, Renovierung & möblierte Apartments betroffen

München klärt Mietpreisdeckel: Neubau, Renovierung & möblierte Apartments betroffen
Die Münchner Mietpreisbremse wurde präzisiert – mit Auswirkungen auf Neubauten, Sanierungen und indexgebundene Mieten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine 10-Prozent-Grenze für Neuvermietungen über der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie eine Deckelung von Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren in großen Ballungsräumen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten und umfassende Modernisierungen, die nach 2014 abgeschlossen wurden. Dennoch müssen Vermieter und Mieter die Obergrenze für Mieterhöhungen einhalten: In Städten wie München dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Auch möblierte Wohnungen unterliegen diesen Regeln – hier sind Mieterhöhungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt, wie sie der Münchner Mietspiegel vorgibt. Mieter können überhöhte Mieten anfechten und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Die Münchner Mietpreisbremse gilt zwar nicht für Neubauten und Sanierungen, doch Mieter sollten die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietungen sowie die 15-Prozent-Obergrenze für Mieterhöhungen über drei Jahre im Blick behalten. Möblierte Wohnungen sind nicht ausgenommen, und bei überhöhten Mieten können Mieter Widerspruch einlegen und Erstattungen verlangen.

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