Mütterrente III kommt 2027: Mehr Gerechtigkeit für Eltern aller Generationen

Admin User
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Zwei Frauen mit einem Baby, eine Person und ein Tisch mit einer Tasse, einem Glas, einem Buch, einer Geldbörse, einer Handtasche, einem Teller, einem Blatt Papier und einem Tuch; eine Lampe an der Decke und eine Pflanze; ein Spielzeug in einer Tasche.

Mütterrente III kommt 2027: Mehr Gerechtigkeit für Eltern aller Generationen

Deutschland führt zum 1. Januar 2027 die Mütterrente III ein – eine Reform, die langjährige Ungleichheiten bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausgleichen soll. Von der Neuregelung profitieren Eltern, deren Kinder vor und nach 1992 geboren wurden.

Mit der Mütterrente III erhalten Eltern von Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, künftig bis zu drei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet. Bisher wurden Eltern von vor 1992 geborenen Kindern maximal 2,5 Jahre pro Kind berücksichtigt. Die Reform soll so die jahrzehntelange Ungleichbehandlung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen beheben.

Die jährlichen Kosten der Mütterrente III werden auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Eltern mit zwei nach 1992 geborenen Kindern können demnach mit monatlichen Zahlungen von etwa 18 Euro pro Kind rechnen – insgesamt also rund 36 Euro im Monat. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig; Voraussetzung ist, dass die Erziehungszeiten bereits im Rentenkonto erfasst sind.

Die Reform soll einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut leisten – insbesondere bei Frauen. Künftig erhalten alle Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder, mindestens drei Jahre angerechnete Erziehungszeit. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, erste Auszahlungen könnten ab 2028 erfolgen.