Rundfunkbeitrag: Wer als Rentner oder Studierender 18,36 Euro sparen kann

Rundfunkbeitrag: Wer als Rentner oder Studierender 18,36 Euro sparen kann
In Deutschland beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Haushalt. Viele Menschen – darunter Rentner:innen, Studierende und Geringverdiener:innen – könnten zwar Anspruch auf eine Befreiung haben, wissen davon aber oft nichts oder beantragen sie nicht. Mehrere Gruppen können von der Beitragspflicht befreit werden: Rentner:innen, die Grundsicherung erhalten, Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Behinderung, Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Ausweis sowie Empfänger:innen von Bürgergeld oder Sozialhilfe können einen Antrag stellen. Auch Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, sowie Auszubildende mit Ausbildungsvergütung können eine Befreiung beantragen. Zudem können Personen ohne Sozialleistungen anspruchsberechtigt sein, wenn ihr Einkommen ihre Existenzgrundlage um weniger als den monatlichen Beitrag übersteigt. Die Anträge lassen sich online einreichen. Bei Genehmigung kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. Der Rundfunkbeitrag in Deutschland liegt bei 18,36 Euro pro Haushalt. Viele Menschen – etwa Rentner:innen, Studierende oder Geringverdiener:innen – haben möglicherweise Anspruch auf eine Befreiung. Die Anträge können online gestellt werden, und bei Bewilligung ist eine rückwirkende Befreiung für bis zu drei Jahre möglich.

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18,36 Euro monatlich sind nicht für jeden drin. Doch wer Grundsicherung, BAföG oder Bürgergeld bezieht, hat oft Anspruch auf Befreiung – sogar rückwirkend. Wer profitiert noch?


