Streit um Agrarsteuer: Bundesrechnungshof fordert Senkung auf 6,1 % bis 2026

Admin User
2 Min.
Kühe sitzen auf dem Boden mit Gras dahinter, eine hölzerne Wand im Hintergrund und ein Seil an der Wand.

Streit um Agrarsteuer: Bundesrechnungshof fordert Senkung auf 6,1 % bis 2026

Der Streit um den pauschalen Vorsteuersatz für deutsche Landwirte hat sich zugespitzt. Der Bundesrechnungshof drängt auf eine Senkung auf 6,1 % bis 2026, doch Agrarminister Alois Rainer blockiert die Änderung. Beamte warnen nun, dass die Europäische Kommission eingreifen könnte, falls das aktuelle System beibehalten wird.

Der Bundesrechnungshof forderte das Bundesfinanzministerium auf, den Pauschalsatz zum 1. Januar 2026 von 7,8 % auf 6,1 % zu senken. Die Prüfer riefen Finanzminister Lars Klingbeil und Rainer dazu auf, dies per Rechtsverordnung umzusetzen. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Europäische Kommission das bestehende Modell als unzulässige Subvention einstufen könnte, was ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Folge hätte.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) widerspricht jedoch der vorgeschlagenen Berechnungsmethode. Es argumentiert, dass diese veraltet sei und die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – insbesondere für kleine Betriebe und Selbstständige – nicht abbildet. Stattdessen deuten die eigenen Daten des BMEL, die auf dem Testbetriebsnetz basieren, auf einen durchschnittlichen Satz von 8,3 % für 2026 hin.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Vorsteuerbelastung für pauschalbesteuerte Landwirte bereits stark gesunken ist: von 7,8 % im Jahr 2021 auf 4,1 % im Jahr 2022, bevor sie 2023 leicht auf 4,5 % anstieg. Das BMEL warnt, dass das gesamte Pauschalsystem zusammenbrechen könnte, wenn die fehlerhafte Berechnung beibehalten wird. Unklar bleibt, ob Landwirte ab 2026 tatsächlich einen Abzug von 6,1 % auf Rechnungen anwenden müssen.

Die Pattsituation lässt die Landwirte in Unsicherheit zurück, während die Frist für 2026 näher rückt. Ohne Einigung könnte das aktuelle Pauschalsystem mit rechtlichen Schritten der EU konfrontiert werden. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Satz bei 7,8 % bleibt, auf 6,1 % sinkt oder sich am BMEL-Vorschlag von 8,3 % orientiert.