Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen

Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen
Schwerbehindertenausweis vor Umstellung: Betroffene müssen neue Nachweise erbringen
Teaser: Das Finanzamt erhält die Daten automatisch. Menschen mit Behinderung müssen ihre elfstellige Nummer dem Amt mitteilen.
17. Dezember 2025, 12:04 Uhr
Schwerbehinderte Rentner in Deutschland müssen bis Ende 2025 handeln, um ihre Steuervergünstigungen zu behalten. Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt ein neues digitales System die bisherigen papierbasierten Schwerbehindertenausweise. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer nicht angibt, riskiert den vollständigen Verlust des Behinderten-Pauschbetrags.
Ab 2026 wird der Behinderten-Pauschbetrag ausschließlich über die elektronische Datenübermittlung abgewickelt. Die Rentenversicherungsträger leiten die relevanten Informationen direkt an die Finanzämter weiter – etwa bei Neufeststellungen oder Änderungen des Grad der Behinderung (GdB). Wer bereits einen gültigen Bescheid vor dem 1. Januar 2026 erhalten hat, kann diesen weiterhin als Nachweis nutzen.
Der bisherige papiergebundene Schwerbehindertenausweis verliert jedoch für Neuanträge oder Anpassungen ab diesem Stichtag seine Gültigkeit. Um den Pauschbetrag zu erhalten, müssen Rentner ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger hinterlegen. Ohne diese Angabe kann die Steuerermäßigung nicht gewährt werden. Die Höhe des Pauschbetrags bleibt unverändert und reicht – je nach Schwere der Behinderung – von 384 bis 2.840 Euro pro Jahr. Blinde, taubblinde oder pflegebedürftige Menschen können bis zu 7.400 Euro jährlich erhalten. Informationsportale wie rentenbescheid24.de raten Betroffenen dringend, ihre Steuer-ID bis zum Jahresende beim Rentenversicherungsträger zu prüfen, um keine Leistungen zu verlieren.
Mit der Umstellung auf das digitale System sind Rentner verpflichtet, ihre Steuer-Identifikationsnummer bis Ende 2025 zu übermitteln. Wer diese Frist versäumt, geht ab dem 1. Januar 2026 leer aus. Bestehende Bescheide behalten zwar ihre Gültigkeit, doch Neuanträge erfordern künftig eine elektronische Bearbeitung.

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