Neues Gesetz schützt Eigenverbrauch von Solarstrom vor Abschaltungen

Neues Gesetz schützt Eigenverbrauch von Solarstrom vor Abschaltungen
Zusammenfassung Betreiber von Photovoltaikanlagen dürfen künftig ihren selbst produzierten Strom uneingeschränkt nutzen. Netzbetreiber dürfen den Eigenverbrauch nicht mehr einfach abschalten.
5. Dezember 2025, 13:39 Uhr
Ein neues deutsches Gesetz verbietet Netzbetreibern, Solaranlagen während Spitzenlastzeiten abzuschalten. Bisher mussten Unternehmen wie die Keller Feinkost in Langenbach hohe Stromkosten tragen, wenn ihre Photovoltaikanlagen vom Netz genommen wurden. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die 2025 in Kraft tritt.
Der Bundestag hat Regelungen verabschiedet, die den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom schützen. Bislang konnten Netzbetreiber Solaranlagen vollständig abschalten, wenn die Gefahr einer Netzüberlastung bestand. Dadurch waren Unternehmen gezwungen, teuren Fremdstrom zu beziehen – selbst wenn ihre eigenen Anlagen Strom produzierten. Bei Keller Feinkost führten solche Abschaltungen mitunter zu Mehrkosten von bis zu 500 Euro an einem einzigen Tag.
Die neuen Vorschriften verhindern willkürliche Abschaltungen von Solaranlagen bei Netzengpässen. Betriebe mit Photovoltaikanlagen können sich künftig stärker auf ihren eigenen Strom verlassen und unerwartete Ausgaben vermeiden. Netzbetreiber müssen zunächst alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor sie die Solarstromerzeugung drosseln dürfen.

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