Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

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Ein Tisch mit einer weißen Decke, Tellern, Besteck und einem Glas, umgeben von Stühlen, mit einem grünen Tisch dahinter; ein Mann in einem schwarzen Blazer und ein Mädchen stehen in der Nähe einer Tür, hinter der zwei Männer sichtbar sind.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte

Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiebereich wird durch die Erhöhung des Mindestlohns aufgezehrt, wie Branchenvertreter berichten – eine Preissenkung für Verbraucher bleibt damit aus.

„Mit der Steuerentlastung können wir zwar Kostenerhöhungen abfedern“, sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Bayern, der „Bild“ (Samstagsausgabe).

19. Dezember 2025, 23:03 Uhr

Im Jahr 2026 stehen der deutschen Gastronomiebranche weitreichende Veränderungen bevor. Ab dem 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, während die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent sinkt. Doch Branchenvertreter warnen: Die Steuererleichterung wird weder die finanzielle Belastung der Betriebe lindern noch zu günstigeren Preisen für Gäste führen.

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum Jahresbeginn von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Parallel dazu tritt eine Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie in Kraft, die den Steuersatz auf Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Ein Sprecher des Dehoga-Branchenverbands betonte die anstehenden Herausforderungen. Zwar mildern die Steuersenkungen die stark gestiegenen Kosten, doch profitabler wird die Branche dadurch nicht. Die flächendeckende Lohnerhöhung wird die Ersparnisse aus der Steuerentlastung vollständig aufzehren. Restaurants und Cafés leiden bereits unter massivem Kostendruck. Die Kombination aus höheren Löhnen und unveränderten Verbraucherpreisen lässt kaum Spielraum für finanzielle Entlastung. Die Betriebe werden Mühe haben, die steigenden Ausgaben zu stemmen, ohne die Kosten an die Gäste weiterzugeben.

Die Mehrwertsteuersenkung tritt zwar am 1. Januar 2026 in Kraft, doch ihr Nutzen wird durch die Mindestlohnerhöhung zunichtegemacht. Die Gastronomiebetriebe bleiben unter starkem finanziellen Druck – während die Gäste kaum mit sinkenden Speisekartenpreisen rechnen können.